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Sicherheitstechnik

Leis­tungs­spektrum Sicherheit

  • Individuelle Beratung durch Fachkräfte
  • Planung und Umsetzung von Alarmanlagen
  • Installation von Überwachungskameras
  • Diskreter Einbau und Wartung Ihrer Sicherheitstechnik

Unsere Sicherheitstechnik-Leistungen umfassen

Sie möchten sich in den eigenen vier Wänden sicher fühlen und auch unterwegs sehen, dass zu Hause alles in Ordnung ist?

Sicherheitstechnik umfasst nicht nur die Sicherung von Fenstern und Türen vor Einbrechern oder die sichere Aufbewahrung von Wertsachen.

Für den privaten Bedarf bieten wir Ihnen Alarmanlagen und Überwachungskameras auch mit Fernüberwachung, mit denen Sie Ihr Eigentum schützen können.

Wir beziehen für Sie Produkte ausgesuchter Lieferanten, die neben einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis einen störungsfreien Betrieb garantieren.

Wir beraten Sie gerne ausführlich vor Ort oder bei uns im Geschäft.

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Kontakt
Adresse

Römerstraße 37
63785 Obernburg am Main

Interaktion

Telefon: 06022 / 8554
Email : info@elektro-kunisch.de

Öffnungszeiten

Mo-Fr 08:30 – 12:30
14.00 – 18:00

Samstag 09:00 – 13:00

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Zögern Sie nicht und lassen sich unverbindlich von uns telefonisch oder Vorort beraten.

FAQ

Eine IP Kamera, oder auch Netzwerkkamera genannt, kann über ein Netzwerkkabel oder via WLAN mit Ihrem Router verbunden werden.

Sobald eine IP Kamera per Kabel oder Funk mit dem Router verbunden ist, können Sie sie über den PC oder Ihr Smartphone aufrufen und sehen was die Kamera sieht – ganz bequem von überall.

Ja, Sie sollten Personen / Kunden, die Ihr Grundstück betreten, davon in Kenntnis setzen, dass Sie auf Ihrem Grundstück Überwachungskameras im Einsatz haben.

Ein Schild am Hoftor bzw. dem Eingangsbereich genügt.

Ja, es lohnt sich! Gitter, Zäune und Schlösser können nicht alarmieren oder Täter abschrecken. Sie dienen als reine Verzögerungsmaßnahmen, indem sie Täter Zeit kosten, gänzlich verhindern können sie den Diebstahl oder Einbruch jedoch meist nicht. Besonders an abgelegenen und schlecht einzusehenden Ecken können Täter ungestört ihr Werk verrichten. Daher lohnt es sich in weitere Abschreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Überwachungskameras und Alarmanlagen zu investieren. Sie können, im Fall der Fälle, zur Ergreifung des Täters beihelfen.

Das eigene Haus und Grund­stück zu über­wachen, ist erlaubt. Die Kamera können Sie vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Diebstahl abzu­halten. Sie können mithilfe der Über­wachung aber auch Beweise sammeln, wenn Sie bereits von Diebstahl oder Sach­beschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wieder­kehrt.

5 Regeln sollten Sie bei der Montage einer Überwachungskamera unbedingt beachten:

  1. Die Kamera darf nur das eigene Grund­stück filmen. Hier ist besonders bei schwenkbaren Kameras Vorsicht geboten!
  2. Aufnahmen öffent­licher Bereiche wie Straßen und Gehwege sind verboten.
  3. Wer unrecht­mäßig gefilmt wird, kann Unterlassung und Schaden­ersatz verlangen.
  4. Ihre Besucher sollten auf die Über­wachung unbedingt aufmerk­sam gemacht werden.
  5. Das Filmen des Nach­bargrund­stücks ist nicht erlaubt.